Nachdem sämtliche Abschlussarbeiten erledigt sind, kann mit dem Programm Bestandsneubewertung das alte Jahr abgeschlossen und die Vorträge für das neue Jahr geschrieben werden.

Sind sämtliche Jahresabschlussarbeiten abgeschlossen und ist die Bestandesneubewertung in Ordnung:
Differenz Total = Fr. 0.00 oder nur noch geringe Rundungsabweichungen (die sich auch nicht mit dem Modus ‚Neubewertung’ ausbuchen lassen)
Keine unbewerteten Zugänge
Keine Minus-Mengen bei bewertete Lagermenge
Kein Lagerwert aktuell mit Minus-Wert oder
keine Artikel mit bewertete Lagermenge = 0 aber Lagerwert aktuell grösser Fr. 0.00

Wenn ja dann kann das Geschäftsjahr abgeschlossen und die Vorträge für das neue geschrieben werden.

Wichtige Hinweise für das Schreiben der Vorträge:
Mit dem Schreiben der Vorträge wird das alte Geschäftsjahr definitiv abgeschlossen und für Mutationen gesperrt.
Das Schreiben der Vorträge kann nicht etappenweise erfolgen, muss also gesamthaft pro Mandant durchgeführt werden. Dies betrifft auch Kunden die mit unterschiedlichen Bereichen innerhalb eines Mandanten arbeiten und i.d.R. über Lagerort- oder Artikelselektion arbeiten.

Das Schreiben der Vorträge schliesst das Jahr definitiv ab. Bevor die Vorträge geschrieben werden muss sichergestellt werden, dass diese inhaltlich stimmen und die übrigen Jahresendarbeiten korrekt durchgeführt wurden. Im Zweifelsfalle konsultieren Sie die Dokumentation zum Jahreswechsel oder einen unserer Mitarbeitenden.