Auflistung alle Lieferscheine (Wareneingänge) zu denen noch keine Rechnung erfasst wurde.

Kontrollieren und versehentlich offen gebliebene Wareneingänge klären und erledigen

Beim Löschen von Wareneingängen verändert sich auch der Lagerbestand.

Hinweis für den Jahresabschluss:

Offene Wareneingänge können nicht ins nächste Geschäftsjahr übernommen werden. (Siehe Zusatzhinweis weiter unten)

Per 31.12. dürfen keine offenen Wareneingänge mehr bestehen bleiben (à unbewerteter Lagerbestand). Sind noch nicht alle Rechnungen von den Lieferanten eingetroffen und der Jahresabschluss kann nicht weiter verzögert werden, dann muss damit folgendermassen verfahren werden

  1. Im alten Geschäftsjahr: Offenen Wareneingang in eine Pseudorechnung per 31.12. übernehmen und ins Finanz verbuchen (à mit annähernden Preisen).
  2. Im neuen Geschäftsjahr: Wareneingang per 1.1. wieder erfassen und auf Lieferantenrechnung warten.
  3. Im neuen Geschäftsjahr: Eine Gutschrift per 1.1. des ‚offenen Wareneinganges’ erfassen (à identisch wie Pseudorechnung)

Die Rechnung (altes GJ) und die Gutschrift (neues GJ) muss im Finanz per OP-Ausgleich ausgeglichen werden.

Bevor ein Inventurlauf gemacht wird, ist zu empfehlen zuvor die Liste "Offene Wareneingänge" zu kontrollieren und evtl. Fehler zu korrigieren. Damit verhindern Sie, dass evtl. Fehler schon mit dem Inventurlauf korrigiert wurden und eine evtl. anschließend notwendige Korrektur von offen gebliebenen Wareneingängen die Bestandeskorrektur wieder aufhebt.