Was ändert sich für 2025 und die Folgejahre?

Das Rentenalter wird neu als Referenzalter bezeichnet und auf 65 Jahre vereinheitlicht. Dafür wird für Frauen das Referenzalter schrittweise von 64 auf 65 angehoben. Die Erhöhung erfolgt ab dem 01.01.2025 jährlich um drei Monate.
Für 2025 gilt für Frauen ab Jahrgang 1961 das Referenzalter 64 Jahre und 3 Monate
Für 2026 gilt für Frauen ab Jahrgang 1962 das Referenzalter 64 Jahre und 6 Monate
Für 2027 gilt für Frauen ab Jahrgang 1963 das Referenzalter 64 Jahre und 9 Monate
Ab 2028 gilt für Männer und Frauen gleichermassen das Referenzalter von 65 Jahren

Was muss ich tun, um die Anpassungen per 01.01.2025 umzusetzen?

Variante 1

Damit die gesetzliche Umsetzung funktioniert, können Sie lediglich das Update auf Version 2024.0 oder 2024.1 bestellen. So sind Sie für die korrekte Berechnung der AHV und ALV gerüstet.

Variante 2

Wenn Sie über die Version 2023.1.0 verfügen, können die Anpassungen durch die Aktualisierung des Scripts berücksichtigt werden. Ein Update wäre somit nicht nötig. 
Falls Sie mit der Version 2023.0 oder älter arbeiten, ist ein Update zwingend erforderlich.

 
Zur Erinnerung
Bitte denken Sie daran, dass diese Abstufungen für das Frauen-Referenzalter auch beim BVG zu berücksichtigen sind. Informieren Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die Änderungen und kontaktieren Sie unseren Support, damit verifiziert werden kann, ob Anpassungen bei der hinterlegten Lösung vorgenommen werden müssen.