Folgende Basen sind neu unbedingt zu führen:
Für die Personen- und Statistikdaten muss diese Basis existieren für den Basisanspruch im Personalstamm (wird vermutlich bei den wenigsten Kunden geführt)
In der Quellensteuer sind die folgenden neuen Lohnbasen für die Ausscheidung von Arbeitstagen im Ausland
QST_AUS_13ML (QST-Ausscheidung 13.ML)Beschreibung: QST-Ausscheidung 13./14. MLsämtliche Lohnarten 13. ML müssen dieser Basis zugewiesen sein bei Arb.Tg. Ausland zwingend QST_AUS_LEIST_VJ (QST-Ausscheidung Leist.VJ)Beschreibung: QST-Ausscheidung Leistungen aus Vorjahrsämtliche Lohnarten mit Leistungen (Bsp. Bonus), die das Vorjahr betreffen, müssen dieser Basis zugewiesen sein bei Arb.Tg. Ausland zwingend
Diese Lohnbasen sind dann den entsprechenden Lohnarten zuzuteilen.