Die voraussichtliche Jahresmeldung für das BVG ist als separate Meldung immer im Januar zu erstellen und zu übermitteln.

  • BVG-Jahresabrechnung = Berechnung des BVG-Pflichtigen 100% Lohnes für das neue Jahr. Berücksichtigt werden die Einrichtungen in den Lohnarten die für diese Abrechnung massgebend sind. Die Abrechnung wird Übermittelt und die zurückgemeldeten Beiträge werden gemäss hinterlegte Beitragslohnarten importiert.

Die Jahresabrechnung wird über einen separaten Menupunkt gestartet. Bevor die BVG-Jahresabrechnung gestartet wird. Ist folgendes zu beachten: