Die Lohnbuchhaltungssoftware stellt grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Quellensteuerabzüge im Lohn zur Verfügung:

  • Die manuelle Betragseingabe bei der Lohndatenerfassung (z. B. auf Lohnart 7015)
  • Die automatisierte Berechnung aufgrund von Codes und Tabellen (Lohnart 7000).


Bei der manuellen Betragseingabe sind Sie unabhängig von Systemcodes und Tabellen und können die Abzüge jederzeit erfassen. Die automatisierte Möglichkeit ist abhängig von der korrekten Erfassung der Personalien, von der Formel der Lohnart 7000 und der hinterlegten QST-Tabelle.