Vorgaben Leistungserfassung und Parametrierung für LKAAT-Leistungen

Leistungserfassung und Sitzungen

Um dem Grouper die korrekten Daten übergeben zu können, müssen bei der Leistungserfassung und in den Sitzungen verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

  • Im Bereich der ärztlichen Leistungen dürfen nur Leistungen des LKAAT erfasst werden.
    • Leistungen aus den Katalogen TARDOC und den ambulanten Pauschalen dürfen nicht erfasst werden. diese Leistungen werden bei der Suche nach einer Leistung nicht vorgeschlagen, das heisst, wenn in der Leistungserfassung z.B. nach Leistungsnummer AA.00.0010 gesucht wird, dann wird hier nur die Leistung AA.00.0010 aus dem LKAAT vorgeschlagen, die entsprechende Leistung aus dem TARDOC steht nicht zur Auswahl.
    • Leistungen aus dem Katalog der ambulanten Pauschalen dürfen nicht erfasst werden.
  • LKAAT-Leistungen, die als Zuschlagsleistungen definiert sind ('EZ' oder 'PZ') werden bei den LKAAT-Hauptleistungen, zu denen sie erfasst werden können, vorgeschlagen.LKAAT-Zuschlagsleistungen können nicht ohne eine Hauptleistung erfasst werden.
  • Bei LKAAT-Leistungen, die expandiert werden müssen, wird die erste Leistung erfasst mit Gesamtmenge, der Expand wird dann beim Speichern der Leistung aufgelöst. Beispiel:
    • die LKAAT-Leistung AA.00.0010 'Ärztliche Konsultation, erste 5 Min' wird mit der Anzahl Minuten =20 erfasst.Bei Speichern wird dann automatisch
    • die Menge der Leistung AA.00.0010 auf 1 gesetzt und
    • dazu die LKAAT-Leistung AA.00.0020 '+ Ärztliche Konsultation, jede weitere 1 Min.' mit Menge = 15 angelegt, die auf die Leistung AA.00.0010 referenziert.
  • LKAAT-Leistungen, zu denen es eine entsprechende TARDOC-Leistung gibt, die im TARDOC als Referenzleistung gekennzeichnet ist, sind auch im LKAAT als Referenzleistungen gekennzeichnet. Das heisst, diese Leistungen können direkt erfasst und mit einer LKAAT-Mutterleistung verknüpft werden (Beispiele sind die Wechselzeiten)
  • Im LKAAT gibt es aktuell 56 Leistungen, deren Leistungstyp 'N Leistungspositionen weder im Anwendungsbereich von TARDOC noch des Patientenpauschaltarifs: z.B. "C00.AA.0010 Hämodialyse" ' ist. Diese Leistungen können eingelesen werden und auch als erbrachte Leistungen erfasst werden. Bei der Abrechnung haben sie aber weder Einfluss auf die Ermittlung der ambulanten Pauschale noch werden sie in TARDOC-Leistungen umgewandelt.
  • LKAAT-Leistungen werden bei der Erfassung nicht gedeckelt, auch wenn es für die entsprechende TARDOC-Leistung ein Sitzungslimit gibt. Beispiele:
    • Die TARDOC-Leistung MP.00.0070 'Standardisierte Tests in der Neurologie, pro 1 Min.' darf maximal 60 Mal pro Sitzung abgerechnet werden


Bei der Erfassung der entsprechenden LKAAT-Leistung MP.00.0070 wird die Limitierung nicht berücksichtigt, das heisst, wenn diese LKAAT-Leistung mit einer Dauer von z.B. 8 Minuten erfasst wird, dann wird die Menge nicht gedeckelt und die Leistung mit Menge 80 gespeichert:

In der Abrechnung wird die Leistung in TARDOC-Leistung MP.00.0070 umgewandelt, und (sofern das Programm-Setting 'erweiterte Limitierung' gesetzt ist) die Menge auf 60 gesetzt, und gleichzeitig die TARDOC-Leistung MP.00.0070 nochmals als Leistung generiert mit der Menge 20 (=80-60), aber 'nicht verrechenbar wegen Limitierung'.

    • Deckelung bei Expand-Leistungen Die TARDOC-Expand-Leistung AA.00.0020 darf maximal 15 mal pro Sitzung abgerechnet werden. Wenn die LKAAT-Leistung AA.00.0010 mit Anzahl Minuten = 30 erfasst wird, wird diese ohne Limitierung expandiert, das heisst,
      • Die LKAAT-Leistung AA.00.0010 wird mit Menge = 1 gespeichert und
      • Die LKAAT-Leistung AA.00.0020 wird mit Menge = 25 (=30-5) generiert.

Leistungs-
Katalog

Leistung

Menge

Verrechenbarkeit

TARDOC

AA.00.0010

1

Ja

TARDOC

AA.00.0020

15

Ja

TARDOC

AA.00.0020

10
(=30-5-15)

Nein Wegen Limitierung

Bei der Fakturierung werden die LKAAT-Leistungen in TARDOC-Leistungen umgewandelt und die AA.00.0020 wird gedeckelt:


  • Sitzungen, auf denen Leistungen des LKAAT erfasst sind, können nur fakturiert werden, wenn auf der Sitzung eine ICD-10 Diagnose vorhanden ist.
  • Sitzungen, auf denen nur LKAAT-Leistungen erfasst sind, die zugeordnet werden müssen, müssen einer Sitzung zugeordnet werden, auf der die LKAAT-Leistungen vorhanden sind, auf die sie sich beziehen (und die nicht zugeordnet werden müssen).
  • Sitzungen, auf denen Labor-Leistungen vorhanden sind, brauchen ebenfalls eine Zuordnung zu einer Sitzung, auf der LKAAT-Leistungen erfasst sind.
  • Sitzungen, auf denen Leistungen erfasst sind, die eine eigene ambulante Behandlung benötigen (z.B. Tumorboard) dürfen nicht einer anderen Sitzung zugeordnet werden.
  • Sitzungen, bei denen das Kennzeichen 'Ausnahme von ambulanter Behandlung' dürfen nicht anderen Sitzungen zugeordnet werden
  • Auf Sitzungen, bei denen das Kennzeichen 'Ausnahme von ambulanter Behandlung' gesetzt ist, darf nicht referenziert werden. Auch nicht bei Labor oder Berichten? (Z.B. Berichte oder Labor)
  • Ausführender Arzt und Verantwortlicher Arzt müssen in den LKAAT-Leistungen erfasst werden, und werden dann bei Einzelleistungsverrechnung (TARDOC) in die entsprechenden TARDOC-Leistungen übernommen. Bei der Abrechnung nach Pauschalen, werden LKAAT-Leistungen, die zur Pauschale geführt haben , auf der Rechnung / im XML ausgewiesen, so dass auch hier die Ärzte der jeweiligen LKAAT-Leistungen angezeigt werden können


  • Wurden Anästhesien erbracht, dann muss
    • Für MAC-Anästhesie die LKAAT-Leistung WA.10.0010 'Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit), Monitored Anesthesia Care (MAC), pro 1 Min.' mit der Dauer der MAC-Anästhesie erfasst. Die LKAAT-Leistungen
      • WA.05.0010 'Einleitung und Ausleitung Anästhesie, Monitored Anesthesia Care (MAC)' und
      • WA.15.0010 'Postoperative Betreuung Anästhesie, Monitored Anesthesia Care (MAC)'
        Können erfasst werden
    • Für Nicht-MAC-Anästhesien muss eine der LKAAT-Leistungen
      • WA.10.0020 'Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit), Interventions-Aufwandklasse I, pro 1 Min.'
      • WA.10.0030 'Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit), Interventions-Aufwandklasse II, pro 1 Min.'
      • WA.10.0040 'Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit), Interventions-Aufwandklasse III, pro 1 Min.'
      • WA.10.0050 'Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit), Interventions-Aufwandklasse IV, pro 1 Min.'

Mit der Dauer der Anästhesie erfasst werden. Eine Prüfung der Interventions-Aufwandklasse (IAK) ist an dieser Stelle nicht möglich, da für die LKAAT-Leistungen keine IAK definiert sind
Für die Ein-/ Ausleitung bzw. für die Postoperative Betreuung kann fürdie Ein-/Ausleistung eine der Leistungen

      • WA.05.0020 'Einleitung und Ausleitung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse I'
      • WA.05.0030 'Einleitung und Ausleitung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse II'
      • WA.05.0040 'Einleitung und Ausleitung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse III'
      • WA.05.0050 'Einleitung und Ausleitung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse IV'

Erfasst werden, Und für die Postoperative Betreuung eine der Leistungen

      • WA.15.0020 'Postoperative Betreuung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse I'
      • WA.15.0030 'Postoperative Betreuung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse I'
      • WA.15.0040 'Postoperative Betreuung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse I'
      • WA.15.0050 'Postoperative Betreuung Anästhesie, Interventions-Aufwandklasse IV'
  • Wechselzeiten müssen erfasst oder über Blockleistungen oder Rechenformeln generiert werden. Wenn nach TARDOC abgerechnet wird, werden die entsprechenden TARDOC-Wechselzeiten generiert und die Referenzierung auf eine passende TARDOC-Leistung gemacht. Eine Generierung der Wechselzeiten anhand von Mechaniken ist NICHT vorgesehen.


Leistungsimport

TARDOC-Leistungen und Leistungen aus dem Katalog 'ambulante Pauschalen' dürfen nicht importiert werden. Generell gelten für den Import der Leistungen dieselben Regeln wie für die manuelle Erfassung von Leistungen

  • Wird eine LKAAT-Leistung geschickt, die einer anderen Sitzung zugeordnet werden muss, für diese aber keine Zuordnung, dann muss der Benutzer diese im Import zuordnen. Vorgeschlagen werden Sitzungen anhand des Zuordnungsdatums und der Sitzung (wenn vorhandenSofern genau eine passende Sitzung gefunden wird, kann diese auch automatisch übernommen werden). Wird auf der Leistung, die zugeordnet werden muss, keine Diagnose geliefert, dann wird die Diagnose der Muttersitzung in die Leistung übernommen
  • Leistungen können auch auf Sitzungen importiert / eingelesen werden, auf denen es bereits fakturierte Leistungen gibt. Ebenso können Leistungen importiert / eingelesen werden, die auf Sitzungen referenzieren, auf denen es bereits fakturierte Leistungen gibt. Ggf. führt das dann bei der Abrechnung zu einer Fehlermeldung.



Parametrierung

  • Bei der Erfassung von Rechenformeln, Blockleistungen etc., bei denen Leistungen ausgewählt werden können, stehen die Leistungen des TAROC nicht zur Verfügung sondern nur die Leistungen des LKAAT (wie bei der Leistungserfassung)
  • LKAAT-Leistungen können aus Rechenformeln und aus Blockleistungen generiert werden, es gelten jedoch folgende Einschränkungen:
    • Aus Rechenformeln auf Fallebene dürfen keine LKAAT-Leistungen generiert werden
    • Bei Abos / Abo-Rechenformeln dürfen keine LKAAT-Leistungen generiert werden.
  • Medikamente, die dem Grouper mitgegeben werden müssen, müssen einem Tariftyp mit Haupttariftyp 'Drug' haben.
  • TARODC-Leistungen und ambulante Pauschalen dürfen nicht generiert werden
    • Aus Rechenformeln
    • Aus Blockleistungen(Ausnahme ist der Mechanik-Block zur Generierung der TARDOC-Anästhesien)
    • Aus Abos
    • Aus Aufenthaltsstaffelungen
    • Direkt aus ETs