Die Abrechnung der generierten oder erfassten Taschengeldleistungen erfolgt im Rahmen der Fakturierung.
In den erbrachten Leistungen sind die abzurechnenden Beträge hinterlegt (entweder aus der Taschengeldgarantie oder aus dem ausbezahlten Betrag). Diese werden direkt an den Taschengeld-Garanten abgerechnet und verbucht.