Lieferscheine zu DLF-Artikeln (graue Ampelfarbe) zu denen noch kein Rechnungseingang erfolgt ist, können noch nicht ins Finanz verbucht werden. Die Bewertung und Freigabe erfolgt erst mit er Rechnung, deswegen kann es sein, dass DLF-Lieferscheine erst in der nächsten Periode verrechnet werden können. Sonst siehe Vorgehen offene Wareneingänge

Per 31.12. dürfen keine offenen Wareneingänge mehr bestehen bleiben (→ unbewerteter Lagerbestand). Sind noch nicht alle Rechnungen von den Lieferanten eingetroffen und der Jahresabschluss kann nicht weiter verzögert werden, dann muss damit folgendermassen verfahren werden:

  1. Im alten Geschäftsjahr: Offenen Wareneingang in eine Pseudorechnung per 31.12. übernehmen und ins Finanz verbuchen (à mit annähernden Preisen).
  2. Im neuen Geschäftsjahr: Wareneingang per 1.1. wieder erfassen und auf Lieferantenrechnung warten.
  3. Im neuen Geschäftsjahr: Eine Gutschrift per 1.1. des offenen Wareneinganges erfassen (→ identisch wie Pseudorechnung)

→ Die Rechnung (altes GJ) und die Gutschrift (neues GJ) muss in Finanz per OP-Ausgleich ausgeglichen werden.

  • Bevor ein Inventurlauf gemacht wird, ist zu empfehlen zuvor die Liste «Offene Wareneingänge» zu kontrollieren und evtl. Fehler zu korrigieren. Ebenfalls sollten die Rückstände kontrolliert und ggf. korrigiert werden.
    • Damit verhindern Sie dass evtl. Fehler schon mit dem Inventurlauf korrigiert wurden und eine evtl. anschliessend notwendige Korrektur von offen gebliebenen Wareneingängen oder nicht gebuchten Lieferungen aus Rückständen die Bestandeskorrektur wieder aufheben.
  • Werte der Nachbewertung und der Bestandesneubewertung beruhen auf Rechnungsdaten, die Listen enthalten also nur Daten wo der Rechnungseingang bereits erfolgt ist. Die Bestandesneubewertung weist eine Spalte zu unbewerteten Mengen auf.
  • Die Nachbewertung und die Bestandesneubewertung dürfen nie gleichzeitig für den gleichen Mandanten laufen (Widerspruch).
  • Der Abgleich MatMan – FinMan muss evtl. über alle Mandanten laufen, da evtl. die gleichen Konten betroffen sein könnten.
  • Die Bestandesneubewertung mit dem Modus «Neubewertung» wird nur für den Jahresabschluss per 31.12. benötigt. Damit lassen sich Differenzabweichungen (die z.B. durch Rundungsabweichungen entstanden sind) korrigieren und der DP kann neu berechnet werden.
  • Nach einer «Neubewertung» darf keine «Nachbewertung» im Buchungsmodus mehr laufen, da sonst die Korrekturbuchungen wieder aufgehoben werden. Die Neubewertung eignet sich also nicht für Korrekturen unter dem Jahr
  • Vorträge dürfen nur geschrieben werden, wenn sämtliche Abschlussarbeiten erledigt wurden. Mit dem Schreiben der Vorträge wird das alte Geschäftsjahr abgeschlossen und für Mutationen gesperrt.
    • Es können keine Vorträge mehr geschrieben werden, wenn Belege zwischengespeichert, nicht verbucht oder noch nicht übernommen sind. Eine Auswertung «Offene Belege» kann erstellt werden.

→ Das Schreiben der Vorträge kann nicht etappenweise erfolgen, muss also gesamthaft pro Mandant durchgeführt werden. Dies betrifft auch Kunden die mit unterschiedlichen Bereichen innerhalb eines Mandanten arbeiten und i.d.R. über Lager- oder Artikelselektion arbeiten.