Es steht eine Gesamt-Kontrollliste für nicht abgeschlossene Arbeiten zur Verfügung.
Sind Belege immer noch offen kann kein Vortrag geschrieben werden:
- wenn Belege zwischengespeichert,
- wenn Belege nicht ins Finanz verbucht
- wenn Belege noch nicht übernommen worden sind (z.B. Wareneingang in Rechnung)


Die Vortragsschreibung wird verhindert, wenn folgender Belegstatus zutrifft:
Einkauf
Belegtyp | Zwischengespeichert | Nicht übernommen | Nicht verbucht |
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Wareneingänge | X | X |
|
---|
Rechnungen | X |
| X |
---|
Gutschriften | X |
| X |
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Rücksendungen | X | X |
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---|
Verkauf
Belegtyp | Zwischengespeichert | Nicht übernommen | Nicht verbucht |
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Auftragsbestätigung | X |
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Rüstscheine | X |
|
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Lieferscheine | X | X* | X |
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Rechnungen | X |
| X |
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Gutschriften | X |
| X |
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Sammelfakturen | X |
| X |
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Rücknahmen | X | X* | X |
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Eigenherstellungen | X | X** | X |
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Umbuchungen | X |
| X |
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* nicht übernommen in Sammelrechnung bei externen Debitoren
** nur Entnahme erstellt
Wenn Bestand und Wert eines Artikels 0 ist und im abzuschliessenden Geschäftsjahr keine Bewegungen mehr vorhanden sind, dann werden für diese Artikel keine Vorträge mehr geschrieben.
Noch nicht übernommene Bestellungen können im neuen Geschäftsjahr in Rechnungen übernommen werden.