Inhaltsverzeichnis

Belege

Um die Anforderungen abdecken zu können wurden folgende Belegwege realisiert:

Einkaufsbelege

BelegtypBeschreibung
BestellungKonsignationsartikel können nicht in einer Bestellung erfasst werden. Die Bestellung wird immer aufgrund der Warenabgänge erzeugt und sind mit diesen gekoppelt.
WareneingangKonsignationsartikel können nicht mit anderen Artikeln zusammen im Wareneingang erfasst werden, da der Wareneingang für Konsignationsartikel den Belegtyp Zugang erstellt. Der Wareneingang verändert lediglich den Warenbestand mengenmässig und kann nicht in die Rechnung übernommen werden. Zur Vereinfachung können Bestellungen von Konsignationsartikeln, welche noch nicht in eine Rechnung übernommen wurden, in einen Wareneingang übernommen werden.
RechnungKonsignationsartikel können in einer Rechnung nicht direkt erfasst werden. Es müssen die erzeugten und verarbeiteten Bestellungen übernommen werden. Wareneingänge bzw. Belegtyp Zugang von Konsignationsartikeln können nicht in Rechnungen übernommen werden.
RücksendungRücksendungen verhalten sich wie Wareneingänge und vermindern den Lagerbestand mengenmässig. Es wird der Belegtyp Abgang erstellt. Rücksendungen von Konsignationsartikeln können nicht in Gutschriften übernommen werden.
GutschriftKann für Konsignationsartikel nicht genutzt werden.

Verkaufsbelege

BelegtypBeschreibung
RüstscheinKonsignationsartikel können nicht mit anderen Artikeln im gleichen Rüstschein erfasst werden. Die erfassten Rüstscheine können über üblichen Wege weiterverarbeitet werden.
Lieferschein/Rechnung

Lieferschein und Rechnung von Konsignationsartikeln sind die Grundlage für die Bestellungen.

Der Lieferschein / die Rechnung kann erst verbucht werden, wenn die Lieferantenrechnung für die erzeugte Bestellung erfasst wurde. (Preisnachführung)

Rücknahme/GutschriftKann für Konsignationsartikel nicht genutzt werden
UmbuchungKann über Wareneingang (Zu-/Abgang) gemacht werden.
EigenherstellungKann für Konsignationsartikel nicht genutzt werden
OnlineanforderungKonsignationsartikel können wie Lagerartikel genutzt werden. Rückstände in der Kommissionierung können/werden nicht gebildet. Konsignationsartikel werden in separaten Rüstscheinen/Lieferscheinen abgelegt.