Durch die elektronische Verarbeitung ist eine Kennzeichnung durch ein Visums, nach Kontrolle der Rechnung nicht gegeben. Damit dies auf dem elektronischen Wege abgebildet werden kann, ist es erforderlich dies in 2 Stufen zu vollziehen.
Der oben beschriebene Weg stellt die Stufe 1 der Kontrolle dar.
Die 2. Stufe soll die definitive Freigabe zur Zahlungsanweisung abbilden, die i.d.R. von einer anderen Person wahrgenommen wird. Neuer Menüpunkt «elektronische Rechnungsfreigabe»